Versicherungsrecht

Mit dem Zustandekommen des Versicherungsvertrages entstehen Rechte und Pflichten, sowohl für den Versicherungsnehmer, wie auch für das Versicherungsunternehmen. Die Versicherungsnehmer verpflichten sich, für die vereinbarten Leistungen der Versicherung eine bestimme Prämie zu zahlen. Nachdem der Versicherungsnehmer seinem Teil der Verpflichtungen nachgekommen ist, erhofft er sich, dass die Versicherung im Versicherungsfall ihre Verpflichtung -der Übernahme des Risikos durch Leistungen- erfüllt.

Dies gilt für alle Versicherungen, gleich ob z.B. Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Gebäudeversicherung, Feuerversicherung.

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Vor Ort für unsere Mandanten im Einsatz – Der Experte im Versicherungsrecht Jürgen Wahl.